Führerschein weg? Beratung und Vorbereitung auf die Fragen beim MPU-Test.
Die MPU 2010
Der Ablauf der MPU hat sich im letzten halben Jahr erheblich verändert. Die neue MPU ist kein Termin mehr, sondern ein bis zu einem Jahr dauernder Prozess, der erst nach vielen vorbereitenden Schritten in den MPU-Prüfungstermin mündet. Insbesondere die neuen Regelungen in der Fahrerlaubnis-Verordnung und die Beurteilungskriterien 2009 haben zwar die Macht der Psychologen beschnitten. So werden die Begutachtungsstellen von der Bundesanstalt für Straßenwesen in regelmäßigen Abständen kontrolliert und sind durchgängig zertifiziert. Andererseites hat das alles zu einem komplizierteren Verfahren, zu einem zeitaufwendigeren Verfahren und zu einem kostenintensiveren Verfahren geführt. Unser neu überarbeitetes Lernprogramm (Keine Angst vor der MPU 2010) will hier Hilfestellung leisten und dem MPU-Anwärter Wegweiser sein in dem Verfahren hin zur Wiedererlangung des Führerscheins.
Zweite Auflage der Beurteilungskriterien
Durch die Bundesanstalt für Straßenwesen BASt wurde festgelegt, dass die zweite Auflage der Beurteilungskriterien ab dem 1. Juli 2009 von allen amtlich anerkannten Begutachtungsstellen in Deutschland bei ihren Fahreignungsbegutachten verbindlich anzuwenden ist. Das hat unmittelbare Auswirkungen für jeden, der wegen Alkohol oder Drogen mit einer MPU konfrontiert ist. Um seinen Drogenverzicht oder Verzicht auf jeglichen Konsum von alkoholischen Getränken nachzuweisen, sollten nur noch Urinkontrollen oder eine Haaranalyse auf EtG (Ethylglucuronid) verwendet werden. Eine Haaranalyse auf EtG ist jedoch nur für einen Zeitraum von 3 Monaten verwertbar. In der Regel ist vorgesehen, dass mindestens 4 unauffällige Urintests innerhalb von 6 Monaten bzw. mindestens 6 Urintests in 12 Monaten beigebracht werden. Die Urinabgabe im Rahmen eines Abstinenzkontrollprogramms erfolgt – nachvollziehbar dokumentiert – spätestens am Folgetag der Einbestellung (Anruf oder Posteingang entsprechend Vertrag zum Kontrollprogramm). Für die Analyse von Urin und Haar sollten ab dem 1.1.2010 nur noch Labors beauftragt werden, die zumindest bereits den Antrag auf Akkreditierung durch die Deutschen Akkreditierungsanstalt Chemie gestellt haben. Denn nur diese Labors können die geeigneten Belege ausstellen. Die Dokumentation der Leberwerte durch den Hausarzt genügt nicht mehr, ebensowenig kann allein die Vorlage unauffälliger Leberlaborbefunde eine Alkoholabstinenz belegen.
Änderungen in der Fahrerlaubnis-Verordnung
Gesetzliche Änderungen in der Fahrerlaubnis-Verordnung haben neue Standarts für die Untersuchungsbehörden eingeführt. So sind z.B. in der Anlage 14 zu § 66 Abs. 2 FeV in der Fassung vom 01.07.2009 die Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung geregelt. In der Anlage 15 zu § 11 Abs. 5, § 66 FeV in der neuen Fassung stehen die Grundsätze, nach denen eine Untersuchung durchzuführen ist. Gegenstand der Untersuchung ist nicht die gesamte Persönlichkeit des Betroffenen, sondern sind nur die Eigenschaften, Fähigkeiten und Verhaltensweisen, die für die Kraftfahrereignung von Bedeutung sind (Relevanz zur Kraftfahrereignung). Die Begutachtungsstellen für Fahreignung unterliegen nun einem Qualitätssicherungssystem, das durch die Bundesanstalt für Straßenwesen als neutrale Stelle überprüft wird. Inwieweit hieraus subjektive Rechte für die Betroffenen abgeleitet werden können, wird die zukünftige Judikatur zeigen.