Jagd- und Waffenrecht 2012


Umfassende Gesetzes-Sammlung zum Jagd- und Waffenrecht

Fragenbeispiele



Liegt Jagdwilderei vor, wenn der Eigentümer auf seinem befriedeten Grundstück anderes Wild als Raubwild oder Wildkaninchen tötet?

Nein: Fängt oder tötet der Eigentümer auf der befriedeten Fläche vorsätzlich anderes Wild als Raubwild oder Wildkaninchen, begeht er nur eine Ordnungswidrigkeit nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 BJG. Eine Bestrafung wegen Wilderei entfällt, weil der Eigentümer nicht in das Jagdausübungsrecht des Inhabers des die befriedeten Fläche umschließenden Jagdbezirkes eingreifen kann.

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