Angler- und Fischerprüfung 2011


Von Bremen bis Bayern: Vorbereitung auf die Angler- & Fischerprüfung 2011

Aktuelle Informationen


Nachricht vom 20.12.2009 um 02:12 Uhr
Der Jugendfischereischein in Baden-Württemberg

Nur ein Sorgeberechtigter (also Vater, Mutter, Vormund) kann für Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und nicht über einen Sachkundenachweis verfügen, einen Jugendfischereischein beantragen. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens 18 Jahre alten Inhabers eines Fischereischeins. Der Jugendfischereischein wird jeweils für ein Jahr ausgestellt.