Von Bremen bis Bayern: Vorbereitung auf die Angler- & Fischerprüfung 2011
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Nachricht vom 20.12.2009 um 02:12 UhrDer Jugendfischereischein in Baden-WürttembergNur ein Sorgeberechtigter (also Vater, Mutter, Vormund) kann für Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und nicht über einen Sachkundenachweis verfügen, einen Jugendfischereischein beantragen. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens 18 Jahre alten Inhabers eines Fischereischeins. Der Jugendfischereischein wird jeweils für ein Jahr ausgestellt.