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Fischerprüfung NRW


Vorbereitung und Fragen zur Fischerprüfung in NRW

Aktuelle Informationen


Nachricht vom 25.05.2010 um 12:05 Uhr
Die Auffassung der SPD zur Kormoranproblematik

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
14. Wahlperiode
Drucksache 14/6385
11.03.2008
Entschließungsantrag
der Fraktion der SPD
zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Landesregierung treibt Ausrottung des Kormorans in NRW voran - "passend" zur UNArtenschutzkonferenz 2008 in Bonn - Drucksache 14/5573

I. Kormoran-Erlass außer Kraft setzen - Dialog fördern statt Abschuss

Kormorane waren bis Mitte des vergangenen Jahrhunderts im europäischen Binnenland fast völlig verschwunden. Sie gehörten bis Ende der 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts zu den hochgradig gefährdeten Vogelarten. Seitdem wächst die Kormoranpopulation, vor allem weil Schutzbestimmungen der EG-Vogelschutzrichtlinie umgesetzt werden, die Kormorane vor der Jagd geschont werden und die Nahrungsangebot in den Brut-, Durchzugs- und Überwinterungsgebieten sich deutlich verbessert haben. Gefördert wurde dieses Wachstum durch leicht zu erbeutende Fische an ausgebauten Gewässern und ungeschützten fischereiwirtschaftlichen Anlagen. Die NRW-Landesregierungen haben bis Mitte 2005 sowohl die Wiederansiedlung als auch eine nachfolgende Bestandserholung erfolgreich unterstützt.

In einem dicht besiedelten Land wie Nordrhein-Westfalen gibt es Interessenkonflikte zwischen Natur- und Tierschutz, Anglern und Fischereiwirtschaft, die im Rahmen der vorgegebenen EU-Richtlinien gelöst werden müssen. Die Frage, welche Auswirkungen der Kormoranbestand auf gefährdete Fischarten oder Fischbestände hat, führt immer wieder zu kontroversen Debatten zwischen den Vertretern des Naturschutzes, der Fischereiwirtschaft und der Angler. Denn es ist unbestritten, dass der Kormoran an einzelnen Fließgewässern oder fischereiwirtschaftlich betriebenen Teichen Schaden anrichten kann. Daher ist im Handlungskonzept zur Entschärfung dieses Artenschutzkonflikts eine sorgfältige wie gleichberechtigte Abwägung der Belange des Vogel- und Fischartenschutzes sowie der Angelfischerei und der fischereiwirtschaftlichen Belange notwendig.

Die schwarz-gelbe Koalition verhindert mit ihrer aktuellen Naturschutzpolitik den Ausgleich dieses Interessenskonflikts. Anstelle ihres vielpropagierten Dialogs setzt die Landesregierung auf mehr staatliche Regulierung, Gesetze, Verordnungen und Erlasse. So hat sie im Juni 2006 eine Kormoranverordnung in Kraft gesetzt, die den Abschuss von Kormoranen zwischen dem 16. September und dem 15. Februar ermöglicht. Laut NABU wurden im Winterhalbjahr 2006/2007 aufgrund der Kormoranverordnung rund ein Drittel des gesamten Winterbestandes getötet. Nach nur einem Jahr erweitert die Landesregierung nun diese Regelung und erlaubt den Abschuss der Kormorane selbst in Naturschutzgebieten. Damit sind diese Vögel wieder uneingeschränkt jagdbar.

Die wissenschaftliche Diskussion zeigt eindeutig, dass ein Rückgang bestimmter Fischarten nicht nur mit der Präsenz des Kormorans zu erklären ist. Vielmehr sind Faktoren wie der Ausbau der Flüsse, die Wasserverschmutzung oder die Wassererwärmung von entscheidender Bedeutung. Der Abschuss des Kormorans trägt folglich nicht zum Schutz der Fischarten bei. Ein Konzept zum naturnahen Ausbau der Gewässer würde einen besseren und nachhaltigeren Effekt erzielen.

Es ist für die Naturschutzpolitik der Landesregierung bezeichnend, dass dieser Erlass ausgerechnet im Jahr 2008 gilt, welches im Zeichen der UN-Artenschutzkonferenz in Bonn steht. Dies zeigt, dass die Landesregierung ihrer Aufgabe und ihrem Anspruch nach Dialog und Kooperation nicht gerecht wird. Anstatt die Vorbehalte zwischen Interessengruppen der Fischerei und dem Naturschutz abzubauen, reglementiert und diktiert sie. Ihre starre Haltung führte zur Verschärfung der Konflikte vor Ort. Dadurch ist einem konstruktiven Dialog zwischen Vogelschützern, Angelfischern, der Fischereiwirtschaft und den Behörden der Boden entzogen.


II. Beschluss
Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
1. den seit Anfang des Jahres 2008 geltenden Kormoranerlass der Landesregierung, welcher die Tötung von Kormoranen zeitlich und räumlich auch auf Schutzgebiete ausdehnt, sofort außer Kraft zu setzen;
2. bundesweit auf ein einheitliches Kormoranmonitoring hinzuwirken, das insbesondere natur- und tierschutzrechtliche sowie fischereiwirtschaftliche Belange und Maßnahmen erfasst, um einheitliche Standards im Umgang mit dieser Vogelart zu erreichen;
3. in regionalen Konfliktfällen zum Ausgleich der unterschiedlichen Interessen Arbeitskreise einzurichten, die alle Beteiligten insbesondere die Vertreter des Naturschutzes einbinden;
4. zum Schutz der Fischbestände vor Kormoranfraß weitere Erfahrungen mit Abwehrmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit und Durchführbarkeit hin zu überprüfen,
5. den naturnahen Ausbau und die Unterhaltung von Fließgewässern im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu intensivieren.

Hannelore Kraft
Carina Gödecke
Norbert Römer
Svenja Schulze
Stefanie Wiegand
und Fraktion