MPU Vorbereitung: Keine Angst vor der MPU 2012


Führerschein weg? Beratung und Vorbereitung auf die Fragen beim MPU-Test.

Aktuelle Informationen


Nachricht vom 16.03.2010 um 13:03 Uhr
Bundesverwaltungsgericht zum Führerschein-Tourismus
Das Bundesverwaltungsgerichts (BVG) in Leipzig hat am 3.3.2010 entschieden, dass eine im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis von den deutschen Behörden aberkannt werden kann, wenn der Führerscheininhaber nur einen Scheinwohnsitz im Ausland hatte. Hier geht es um zwei Autofahrer, denen der Führerschein entzogen worden war. Anstatt die MPU zu machen, hatten die beiden in Polen einen neuen Führerschein erworben, ohne tatsächlich dort gelebt zu haben. Wurde früher die Auffassung vertreten, es gehe die deutschen behörden nichts an, wie man an seinen Führerschein gekommen ist, so können jetzt die einzelnen Elemente zur Erlangung des Führerscheins im Ausland hinterfragt werden. Hier hätten die Kläger hätten nicht nachgewiesen, dass sie in Polen tatsächlich einen ordentlichen Wohnsitz hatten.

Nachricht vom 28.02.2010 um 21:02 Uhr
Das OVG Lüneburg hat im Beschluß vom 16. 12. 2009 (AZ: 12 ME 234/09) festgestellt, dass eine nur polizeilich angeordneten Blutprobe im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren verwendet werden darf. Es gebe kein ausdrückliches Verwertungsverbot für nicht richterlich angeordnete körperliche Untersuchungen. Deshalb dürfe die Fahrerlaubnisbehörde im überwiegenden Interesse an dem Schutz hochrangiger Rechtsgüter einer großen Zahl von Verkehrsteilnehmern in einem auf Entziehung der Fahrerlaubnis gerichteten Verwaltungsverfahren auch ein unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81 a StPO gewonnenes Ergebnis einer Blutprobenuntersuchung berücksichtigen.
Kommentar: O tempora,o mores!

Nachricht vom 02.01.2010 um 15:01 Uhr
Heute haben wir folgendes Schreiben erhalten. Der Autor ist der Redaktion bekannt, er möchte aber anonym bleiben:
.... kann ich Ihnen nun mitteilen das ich meine MPU erfolgreich bestanden habe, auch mit Hilfe Ihrer CD-Rom. Ich habe mich über ein halbes Jahr intensiv mit der MPU allgemein und mit Ihrer CD beschäftigt. Ich hab viele gute Dinge von Ihrer CD aufgenommen und auch ganz allgemein neue Erkenntnisse dadurch erlangt , die einfach auch gut zu wissen sind auch ohne eine MPU machen zu müssen. Ich muß sagen das ich bereits zum 2ten Mal an einer MPU teilgenommen habe (kein Grund Stolz drauf zu sein)und die beide Male auch erfolgreich gestalten konnte,so das ich sagen kann und mich durchaus in der Lage sehe einiges von der sogenannten MPU zu verstehen. Wie wohl jeder Mensch mal gerne feiern geht, so feier ich auch ab und an mal gern und das heißt jetzt nicht das ich jedes Wochenende oder mir regelmäßig einen hinter Ohren kippe. Es ist einfach schon teilweise wirklich Pech und ärgerlich, besonders wenn man auf dem Rad erwischt wird,ohne das man auffällig wird oder andere Verkehrsteilnehmer wirklich behindert. Aber wie man dann als "normaler " Mensch dann behandelt wird und betrachtet wird, ist schon sonderbar und nicht zu glauben.Sicherlich muß der Umgang mit Alkohol besonders im Straßenverkehr kritisch gesehen werden , aber das man als "Normalfall" als arbeitender und Normal lebender Bürger so in ein Licht gerückt wird, weil man mal einfach nur sich mit Freunden trifft und den Abend heiter genießen möchte und von vornerein das Auto kategorisch gleich zu Hause läßt, um mit dem Rad zu fahren weil einem bewußt ist das man etwas Alkohol trinken wird, läßt keinen anderen Schluß zu das das ganze MPU Wesen im Grunde nur ein Abzocke ist. Um es auf den Punkt zu bringen, salopp gesagt, könnte man von der Strafe her fast besser ein "Menschenleben auslöschen" als sich auf dem Rad wilkürlich von der Polizei auserwählt erwischen zu lassen. Ich bin mit 2900 Euro für einmal Fahrrad fahren restlos bedient und möchte gerne anderen Leuten helfen, sich zumindest erfolgreich gegen diese Abzocke durchzusetzten.....

In diesem Zusammenhang sei auf eine Entscheidung des OVG Koblenz vom 25.09.2009 verwiesen. Danach ist es unverhältnismäßig, von einen Fahrradfahrer, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge ist, eine MPU zu verlangen, wenn er erstmals mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr aufgefallen ist (mit 2,33 Promille auf dem Fahrradweg). Das Verbot, bis zur Beibringung der MPU weder Fahrrad noch Mofa zu fahren, ist auch nicht zulässig (Aktenzeichen 10 B 10930/09).

Nachricht vom 20.12.2009 um 10:12 Uhr
Gewalttäter sollen den Führerschein abgeben

Gewalttätern will die Stadt Braunschweig lzukünftig den Führerschein entziehen. Ihr Oberbürgermeister argumentiert: "Wer Gewalt gegen Menschen übt, wird auch als Verkehrsrowdy andere gefährden".
Die Verkehrsbehörde kann also auch bei Gewaltdelikten, die mit keinem Verkehrsdelikt in Zusammenhang stehen, den Führerschein einziehen und die MPU anordnen. Die erforderlichen Informationen erhält sie von der Polizei. Ein neuer Erlass des Innenministeriums bildet die Rechtsgrundlage dafür.


Nachricht vom 20.12.2009 um 02:12 Uhr
ADAC fordert effektive Drogenkontrollen
vom 12. Dez. 2009

Auf Einladung des ADAC haben Experten aus Medizin, Gesetzgebung, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik in München über die Drogenproblematik diskutiert und die gesundheitlichen, rechtlichen und finanziellen Konsequenzen des Drogenkonsums aufgezeigt. Medikamentenmissbrauch und Drogen bergen insbesondere für Jugendliche ernsthafte Suchtgefahren, die nicht nur die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
Etwa 600 000 vorwiegend junge Menschen haben in diesem Jahr laut dem Suchtbericht der Bundesregierung die illegale Droge Cannabis konsumiert, weitere 200 000 Personen kamen in Kontakt mit Opioiden, Kokain und Amphetaminen. Anders als bei Alkohol gibt es bei illegalen Drogen jedoch keine Toleranzzone, bei einer nachgewiesenen Drogenfahrt wird der Führerschein umgehend eingezogen und kann erst nach einer erfolgreichen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) wiedererlangt werden.

Der ADAC fordert eine intensive Aufklärungsarbeit, beispielsweise in den Fahrschulen. Darüber hinaus sollten häufigere Alkohol- und Drogenkontrollen mit Mehrfachsubstanznachweis erfolgen, damit nicht der Test auf eine einzelne Droge möglicherweise negativ ausfällt, der tatsächlich konsumierte Drogencocktail jedoch unerkannt bleibt. (ampnet/nic)


Nachricht vom 15.02.2007 um 15:02 Uhr
Gerichtsurteil zu ausländischen Führerscheinen
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat dem so genannten EU-Führerscheintourismus einen Riegel vorgeschoben. „Der Beschluss hat grundsätzliche Bedeutung für Nordrhein-Westfalen”, sagte Gerichtssprecher Ulrich Lau. Im konkreten Fall hatte ein notorischer Promille-Sünder einen tschechischen Führerschein erworben, um den sogenannten „Idiotentest” zu umgehen. Der Verkehrssünder berief sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Mai dieses Jahres, welches das Fahren mit im EU-Ausland erworbenen Führerscheinen auch in Deutschland erlaubt. „Der Senat hält es für ausgeschlossen, dass der EuGH seine Rechtsprechung auch auf derartige Missbrauchsfälle angewandt wissen will”, heißt es in der Urteilsbegründung des OVG Münster. (WELT KOMPAKT)